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Montag, 01.06.2009 14:29 Alter: 3 yrs
Kategorie: Aktuelles

Steuerbonus auf Handwerkerrechnungen

Das Bundeskabinett hat zur Stärkung der konjukturellen Entwicklung ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen.


Darin enthalten ist auch die Verdoppelung des Steuerbonus auf Handwerkerleistungen. Aufgrund der ab 2009 geltenden neuen Regelung kann der Endverbraucher künftig Arbeitskosten aus verschiedenen Handwerkerrechnungen bis maximal 6.000.- € mit 20 % steuerlich geltend machen.