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Mittwoch, 01.04.2009 14:24 Alter: 3 yrs
Kategorie: Aktuelles

Neue Energieeinsparverodnung in Kraft

Die neue Energieeinsparverodnung ist seit dem 1.10.2009 in Kraft und stellt um ca. 30 % höhere Anforderungen an die energetische Sanierung von Gebäuden.


Neben den erhöhten Anforderungen wird die Abgabe er "Fachunternehmererklärung zur Änderung von Außenbauteilen im Bereich Dach und Wand, gemäß EnEV 2009 § 26a" gefordert. In dieser erklärt der ausführende Handwerksbetrieb, dass die Maßnahmen der energetischen Sanierung entsprechend der Vorgaben der EnEV 2009 erfüllt worden sind.