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Dienstag, 01.03.2011 00:00 Alter: 359 days

Gravierende Änderung der Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks in 2011

Zum 01.03.2011 tritt die neu überarbeitete Fachinformation „ Windsogsicherung bei Dacheindeckungen mit Tondachziegeln und Betondachsteinen“ in Kraft.


Daraus folgt, dass bei Dachsanierungen und Neubauten die nach dem 01.03.2011 erstellt werden, neben der Unternehmererklärung auch eine Berechnung für die Windsogsicherung vom ausführenden Bedachungsunternehmen bei der Schlussrechnung mit vorgelegt werden muss.

 

Bei zukünftigen Sturmschadensereignissen müssen bei der Schadensregulierung die Berechnungen beim Sachversicherer auf Verlangen vorgelegt werden. Einige Sachversicherer haben bereits angekündigt eine Schadensregulierung bei Nichteinhaltung der Fachregel abzulehnen.

 

Bestandsgebäude sind von dieser Regelwerksänderung ausgenommen, müssen aber bei Schadensereignissen gegebenenfalls angepasst werden.